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Legen Mieter gegen eine unkorrekte Nebenkostenabrechnung innerhalb eines Jahres keinen Einspruch ein, müssen selbst zu Unrecht verlangte Kosten vom Mieter bezahlt werden.Dies gilt auch für im Mietvertrag nicht vereinbarte Forderungen.
Gericht: Bundesgerichtshof
Aktenzeichen: VIII ZR 279/06
Quelle: http://suche-urteile.de/