Haftungsrecht – Mieterhaftung bei Glätteunfall

 

Mieter, der über die Nebenkosten die Haftpflichtversicherung für das gemietete Gebäude finanziert, haftet dem Vermieter bei einem Regress wegen eines Glätteunfalls nur bei vorsätzlicher Verursachung

OLG Oldenburg – LG Oldenburg, 18.12.2007, 9 U 45/07

 

Quelle: http://www.rechtscentrum.de/