Hausordnung für Garten?

Den Sinn einer Hausordnung wird in größeren Wohnanlagen niemand bestreiten. Aber eine ‘Gartenordnung’? Darf der Vermieter auch da Verhaltensregeln erlassen? Ja, sagt die LBS, und weist auf ein Urteil des Landgerichts Berlin: Wenn der Vermieter nicht will, dürfen Liegestühle nicht dauerhaft auf der Grünfläche abgestellt, sondern müssen abends wieder aufgeräumt werden (Az. 63 S 287/05).

Quelle: http://www.ista.de/