In welchem Umfang darf der Mieter die Monatsmiete kürzen, wenn das Wohnzimmer unbenutzbar ist, weil Einsturzgefahr wegen eines Wasserschadens besteht?

Minderungsquote: 30 %.
Weitere Fälle und Urteile und viele Informationen über
Wohnungsmängel und Mietminderung enthält die vom Deutschen
Mieterbund herausgegebene Broschüre „Wohnungsmängel und
Mietminderung“; sie ist bei den örtlichen Mietervereinen
erhältlich.

Quelle : Amtsgericht Bochum