In welchem Umfang darf der Mieter die Monatsmiete kürzen, wenn die Wohnung wegen eines Wasserschadens völlig durchfeuchtet ist?

Minderungsquote: 100 %.
Weitere Fälle und Urteile und viele Informationen über
Wohnungsmängel und Mietminderung enthält die vom Deutschen
Mieterbund herausgegebene Broschüre „Wohnungsmängel und
Mietminderung“; sie ist bei den örtlichen Mietervereinen erhältlich.

Quelle Landgericht Berlin