In welchem Umfang darf der Mieter die Monatsmiete wegen Wasserschäden auf dem Teppichboden und schwarzen Flecken kürzen?

Mängel der Mietsache; rechtliche Folgen

Minderungsquote: 9 %.
Weitere Fälle und Urteile und viele Informationen über
Wohnungsmängel und Mietminderung enthält die vom Deutschen
Mieterbund herausgegebene Broschüre „Wohnungsmängel und
Mietminderung“; sie ist bei den örtlichen Mietervereinen erhältlich.

Quelle Amtsgericht Münster