Internetfernsehen statt Parabolantenne?

Grundsätzlich kann auch deutschen Bürgern ausländischer Herkunft ein Anspruch auf Installation einer Parabolantenne zustehen, um den sprachlichen und kulturellen Bezug zum Heimatland aufrecht zu erhalten. Hierbei ist jedoch die technische Weiterentwicklung zu berücksichtigen, sodass der Mieter auch auf den eventuell kostenintensiveren Weg des Internetfernsehens verwiesen werden kann, entschied das AG Frankfurt/M. Ein Anspruch auf die Installation einer Parabolantenne steht dem Mieter dann zu, wenn ein Rückgriff auf Internetfernsehen nicht möglich ist. Hierfür ist der Mieter in der Beweispflicht.

Kommentar

Im Rahmen der flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Internetanschlüssen scheint es in Zukunft fraglich, ob weitere Urteile zum Anbringen von Parabolantennen zu erwarten sind. Die rasante Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten (Handyfernsehen) wird den Mietern zukünftig die Darlegung eines Anspruchs auf Anbringen einer Parabolantenne erschweren.

 

Autor: Tilko Methfesselmethfessel@bethgeundpartner.de

Fundstelle: AG Frankfurt/M., Urteil vom 21. Juli 2008, 33 C 3540/07-31, Info M 2008, S. 368