Ist der Müllverursacher nicht ausfindig zu machen, zahlen alle

Zwar müssen alle Mieter einer Wohneinheit dafür aufkommen, wenn auf dem – zur Einheit gehörenden – Standplatz für die Müllcontainer Sperrmüll (hier ein alter Computer und ein Kühlschrank) abgestellt worden ist und nicht mehr herausgefunden werden kann, welcher der Mieter dafür verantwortlich war. Das gelte jedenfalls dann, wenn die Suche nach dem Verursacher für den Vermieter mit unzumutbaren Anstrengungen verbunden wäre. Die Kosten für die Entsorgung sind dann auf alle Mieter umzulegen. Allerdings muss der Eigentümer dabei das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten. Sind die bestellten Container für die Entsorgung des Sperrmülls „überdimensioniert“, so dürfen die Mieter für die Mehrkosten nicht zur Kasse gebeten werden. (Amtsgericht Lichtenberg, 13 C 127/07)

Quelle: IVD West/ Redaktionsbüro Wolfgang Büser