Ist ein monatlicher Minderungsbetrag anteilig auf die Nettomiete und die monatliche Betriebskostenvorauszahlung anzurechnen?

Mietminderung

 

Rechtsfrage:

Ist ein monatlicher Minderungsbetrag anteilig auf die Nettomiete und die monatliche Betriebskostenvorauszahlung anzurechnen?

 

Hierzu gleichfalls BGH, Urteil vom 13.04.2011 – Az.: VIII ZR 223/10:

Es bedarf einer solchen Aufteilung des Minderungsbetrages nicht, um im Falle vereinbarter Betriebskostenvorauszahlungen etwaige Nachforderungen des Vermieters oder Guthaben des Mieters in der Jahresabrechnung der Betriebskosten – unter Berücksichtigung der Minderung – korrekt berechnen zu können.