Keine Benachteiligung Wohnungsübergabe ohne Protokoll

Ein Mieter, der aus seiner Wohnung auszieht und in der Vergangenheit immer wieder mit seinem Vermieter (auch gerichtlich) Streit hatte, kann nicht per Einstweiliger Verfügung durchsetzen, dass der Vermieter (oder ein Bevollmächtigter) zu einem abschließenden Besichtigungstermin erscheint und ein Wohnungsübergabeprotokoll unterschreibt. Zwar hat der Vermieter die Pflicht, an der Rückgabe der Wohnung nach Vertragsende mitzuwirken. Der Mieter wird aber nicht benachteiligt, wenn er die Wohnungsschlüssel abgibt, ohne ein Protokoll zu erhalten. (LG Frankenthal, 8 T 86/06)

Quelle: IVD