Keine Mietminderung bei undichten Fenstern im Altbau

Fenster im Altbau

Der Mieter einer Altbauwohnung kann keine Mietminderung durchsetzen, wenn die Fenster nicht dicht sind und es ständig zieht. Denn dies kann in älteren Wohnungen vorkommen; es handelt sich deshalb nicht um einen Mangel. Der Mieter hat auch keinen Anspruch gegen den Vermieter auf eine Modernisierung der Fenster. Der Mieter hätte beim Einzug auf die Zugluft hinweisen und Entsprechendes vereinbaren müssen. (LG Karlsruhe, 9 S 157/05)

Quelle: IVD