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Kann die Küche nicht beheizt werden, so stellt dies keinen Mietmangel dar. Dies entschied das Landgericht Berlin.
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Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Mieterin eine Wohnung gemietet, in der sie die Küche nicht beheizen konnte. Ihrer Meinung nach würde es sich diesbezüglich um einen Mietmangel handeln, den der Vermieter beseitigen müsse. Sie verlangte vom Vermieter, dass dieser in der Küche einen Ofen aufstelle bzw. die Kosten hierfür übernehme.