Keine Satellitenschüssel für Ausländer?

Es besteht kein Anspruch eines ständig in der Bundesrepublik lebenden Ausländers auf Anbringung einer Parabolantenne am Vermietergebäude, wenn sein Informationsinteresse am Empfang von Heimatprogrammen durch ein zusätzliches digitales Kabelprogramm befriedigt werden kann. Der Empfang von insgesamt sieben Heimatsendern ist in dieser Hinsicht ausreichend, auch wenn sich die Inhalte von drei dieser Sender überschneiden. Der Umstand, dass hierdurch Zusatzkosten entstehen, ist nicht relevant, da die Informationsfreiheit lediglich den Zugang zu Informationsquellen im Rahmen der allgemeinen Gesetze gewährleistet – nicht aber deren Kostenlosigkeit.
BGH 17.4.2007, Az: VIII ZR 63/04
_________________
Copyright © 2007 ML Fachinstitut