Mietenspiegel bei Einfamilienhäusern?

Der Vermieter kann zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens für ein Einfamilienhaus auf einen Mietenspiegel, der keine Angaben zu Einfamilienhäusern enthält, jedenfalls dann Bezug nehmen, wenn die geforderte Miete innerhalb der Mietpreisspanne für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern liegt. Die Miete für Einfamilienhäuser liegt im Regelfall über der Miete für Wohnungen in Mehrfamilienhäusern. Dieses rechtfertigt im Einzelfall die Anwendung des Mietenspiegels, auch wenn dieser grundsätzlich nur Mieten für Wohnungen erfasst.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.9.2008, Aktenzeichen VIII ZR 58/08

Quelle: Babo von Rohr – http://www.breiholdt.de