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Vermieter kann per Individualvereinbarung Mieter zum Nichtrauchen verpflichten
Citymakler Marco Häbold erläutert die neuesten Regelungen zum Nichtraucherschutz
Herr Häbold, ab dem 1. Februar gilt in Sachsen das Nichtraucherschutzgesetz. Nur in den eigenen vier Wänden darf man noch qualmen. Stimmt das auch in einer Mietwohnung in einem Haus, in dem ansonsten nur Nichtraucher wohnen?
Es ist unwesentlich, ob in dem Haus noch andere Raucher wohnen oder nicht. In den Rechtsstreiten der Vergangenheit ging es eher um den Zustand und den zusätzlich Verschleiß der Mieträume durch Tabakqualm. Die Gerichte sind in diesem Fall ungewöhnlich raucherfreundlich, Grundtenor: Das Rauchen in der Mietwohnung gehört zu den selbstverständlichen Rechten des Mieters. Auch wenn die Wohnung nach kurzer Mietdauer mit deutlich sichtbaren Nikotinablagerungen zurückgegeben wird, hat der Vermieter keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Vertragsverstoßes (LG Hamburg 333 S 156/00, Urteil vom 26.4.2001). Auch der Bundesgerichtshof hat so entschieden (Urteil vom 28. Juni 2006, VIII ZR 124/05). Trotzdem ist Vorsicht geboten bei exzessivem Rauchen, das die Wohnung schon nach kurzer Zeit renovierungsbedürftig macht. Belästigungen durch Tabakrauch vom Nachbarbalkon des Wohnhauses muss der Mieter hinnehmen (AG Wennigsen 9 C 156/01, Urteil vom 14.9.2001, WuM 2001,487).
Gebrauchtwagen, die als Nichtraucher-Autos betrieben wurden, sind von einer bestimmten Klientel eher gefragt als Autos, in denen zuvor geraucht wurde. Gilt das auch für Immobilien?
Unbedingt! Bei Besichtigungen kommt kalter Rauch ausgesprochen schlecht an, sowohl bei Kauf- wie auch Mietinteressenten. Es ist in den Augen (oder in der Nase) der meisten Interessenten ein schwerer Mangel, wenn die Räume auf einen starken Raucher als Vormieter hinweisen. Das gilt eigenartigerweise auch für Interessenten, die selbst Raucher sind. Eigentümern oder Maklern kann man nur empfehlen, den Geruch durch Renovierung oder starkes Lüften zu minimieren.
Kann man als Eigentümer Mieter vor dem Einzug dazu verpflichten, in einer Wohnung oder einem Haus nicht zu rauchen?
Nein, eine solche Regelung als Teil des Mietvertrages würde gegen geltendes Recht verstoßen. Es gehört zu den Persönlichkeitsrechten des Mieters, auch rauchen zu dürfen. Insbesondere in der eigenen Wohnung wird den Persönlichkeitsrechten vom Gesetzgeber ein hoher Stellenwert eingeräumt. Es ist allerdings denkbar, mit dem Mieter eine Individualvereinbarung, also einem extra Vertrag abzuschließen, wonach er auf das Rauchen in der Wohnung verzichtet.
Angenommen, ein Immobilienbesitzer vermietet auch Gastronomie- oder andere Gewerberäume – muss er sich um die Durchsetzung des Nichtraucherschutzes kümmern?
Nein, dass obliegt dem Ordnungsamt, da es sich um eine öffentliche Vorschrift handelt und nicht den Zustand oder die Ausstattung der Mieträume betrifft. Anders läge der Fall, wenn der Vermieter bspw. anderen Wohnungsmietern im Haus zugesichert hat, dass es sich um eine Nichtraucherkneipe handelt. Dann sollte der Vermieter im Eigeninteresse das Rauchverbot durchsetzten, um keine Probleme mit den Wohnungsmietern zu bekommen.
Quelle: http://www.openpr.de/ – CITYMAKLER DRESDEN GmbH + Co. KG
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