Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do (Kernzeit).: 9-16
Fr.: von 9-15 Uhr
Das Amtsgericht Berlin Wedding hob in einem Urteil hervor, dass Mieter Wände, Boden und Geländer ihres Balkons nicht streichen müssen. Laut Richter gehört dies ebenso wie sonstige Arbeiten im Außenbereich nicht zu den Schönheitsreparaturen, die Sache des Mieters sind. (Az. 19 C 577/00)
Quelle: Haus + Grund