Mieter-Tipp: Wann endet die Verpflichtung zur Schneeräumung?

Wenn man dauerhaft krank oder aus Altersgründen gebrechlich wird und deshalb die Schnee- und Eisbeseitigung nicht mehr erledigen kann, besteht die Möglichkeit der Befreiung. Man sollte sich dies vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen. Mancher Vermieter verlangt dann, dass der betroffene Mieter auf seine Kosten für eine Ersatzkraft sorgt. Das muss der Mieter in Hamburg grundsätzlich aber nicht (AG Hamburg, 49 C 600/09, Urteil vom 15.3.2002, MJ 4/2003, Seite 9).

Quelle: www.mieterverein-hamburg.de