Mieterhöhung

 

Rechtsfrage:

Kann sich der Vermieter zur Begründung einer Mieterhöhung auch auf ein sog. „Typengutachten“ stützen, welches nicht die konkrete Wohnung des Mieters, sondern nur andere Wohnungen aus dem Bestand des Vermieters beurteilt?

 

Hierzu BGH, Urteil vom 05.04.2011 – Az.: VIII ZR 275/10:

Das vorgelegte Typengutachten reicht zur Begründung des Mieterhöhungsverlangens des Vermieters gemäß § 558a Abs. 2 Nr. 2 BGB aus. Diese Wertung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGH vom 19.05.2010 – VIII ZR 122/09, NZM 2010, 576).