Mieterhöhungsvereinbarung durch Zahlung erhöhter Miete

 

 

Zahlt der Mieter dreimal die erhöhte Miete, hat er der Mieterhöhung konkludent zugestimmt. Vermieter haben keinen Anspruch auf eine schriftliche Zustimmung. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 30. Januar 2018 entschieden.

Quelle: IVD