Mietminderung wegen schmutzigen Hauseingangs

Ein ständig verschmutzter und mit Schmierereien verunzierter Hauseingang kann eine Mietminderung rechtfertigen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln (Urteil vom 31.07.2007, Az.: 219 C 20/07) hervor. Insbesondere dann, wenn sich der Eingang beim Einzug eines Mieters noch nicht in einem stark verschmutzten Zustand befunden habe, dann könnten spätere ständige Verunreinigungen und Schmierereien eine Mietminderung von fünf Prozent rechtfertigen. Denn der Zustand des Eingangs wirke sich auch auf die Nutzung der Wohnung aus.

Quelle: recht-einfach-erklaert.de