Mietvertragliches Verbot des Grillens auf dem Balkon ist rechtmäßig


Ein Vermieter darf im Mietvertrag das Grillen auf dem Balkon untersagen. Dies hat das Landgericht Essen entschieden.

LG Essen (Landgericht Essen), Urteil vom 07.02.2002 – 10 S 438/01

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