Nebenkostenabrechnung – bei längerer Zahlung = konkludente Vereinbarung

 

Haben die Parteien die Umlage bestimmter Betriebskosten im Mietvertrag nicht vereinbart, stellt der Vermieter diese Betriebskosten aber während eines Zeitraums von 15 Jahren in die Betriebskosten-Abrechnungen ein, entrichtet der Mieter die sich aus diesen Abrechnungen ergebenden Nachzahlungsbeträge stets vorbehaltlos und akzeptiert er während

 

dieses Zeitraums alle vom Vermieter vorgenommenen Erhöhungen der monatlichen Betriebskosten-Vorauszahlung, so haben die Parteien eine konkludente Vereinbarung über die Umlage dieser Betriebskosten getroffen.

AG Köln, 14.05.2008, 220 C 422/07

 

Quelle: http://www.rechtscentrum.de/