Nebenkostenabrechnung darf fotografiert werden!

 

Soweit keine Gefahr einer möglichen Beschädigung der Belege besteht, umfasst der Anspruch des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Nebenkostenabrechnung auch das Anfertigen von Ablichtungen mit technischen Hilfsmitteln. Daher sind insbesondere das Abfotografieren oder Einscannen gestattet.

 

AG München, 21.9.2009 – Az: 412 C 34593/08

 

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