Parkett abschleifen


Soll ein Mieter laut Mietvertrag den Parkettfußboden beim Auszug – nach einer Mietzeit von mehr als acht Jahren komplett abschleifen und versiegeln, so ist eine solche Klausel unwirksam, weil es sich bei den Arbeiten um Instandhaltungsmaßnahmen handelt, die (bei normaler Abnutzung) nicht auf den Mieter abgewälzt werden dürfen.

(Oberlandesgericht Düsseldorf, 10 U 46/03)