Pavillon-Zelt kann auf die Terrasse!

Mieter eines Reihenhauses dürfen ein Pavillon-Zelt auf der Terrasse aufstellen. Selbst ein dauerhaftes Aufstellen überschreitet nicht den normalen Mietgebrauch. Da das Zelt nicht in den Garten eingreife (z.B. durch feste Bodenverankerung), ist es mit dem Aufstellen eines großen Sonnenschirms vergleichbar.

 

LG Hamburg, 31.8.2007 – Az: 311 S 40/07

 

Quelle: http://www.AnwaltOnline.com