Qualifizierter Mietspiegel kann nicht einfach ausgehebelt werden

Ein qualifizierter Mietspiegel kann vom Vermieter nicht ohne weiteres durch ein Sachverständigengutachten ausgehebelt werden. Ein solches Gutachten kann nicht dazu genutzt werden, um eine höhere Miete als im Mietspiegel ausgewiesen zu verlangen. Für die Richtigkeit eines qualifizierten Mietspiegels spricht nach Ansicht des Gerichts der Umstand, dass er auf einem breiteren Datenmaterial beruht als ein privates Sachverständigengutachten.
LG Frankfurt, 10.8.2010, Az: 2-11 S 339/09

Quelle: www. ml-fachinstitut.de