Rauchmelder in der Nebenkostenabrechnung

Vorliegend wollte ein Vermieter die Kosten für Anmietung und Wartung von Rauchmeldern über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umwälzen. Die Mieter waren hiermit nicht einverstanden – die Sache landete vor Gericht. Dort bekam der Vermieter Recht, weil die Rauchmelder mit Wasser- und Wärmezählern vergleichbar seien. Die Kosten können daher auf die Mieter umgelegt werden.

LG Magdeburg, 27.9.2011, Az: 1 S 171/11

Quelle: www.ml-fachinstitut.de