Schimmelpilz: Muss der Vermieter Schmerzensgeld zahlen, wenn die Kinder des Mieters an Asthma erkranken?

Schimmelpilz: Muss der Vermieter Schmerzensgeld zahlen, wenn die Kinder des Mieters an Asthma erkranken?

 

Was ist geschehen?

Im Jahr 1999 kommt es zu einem Rohrbruch. Anschließend entsteht Schimmelpilz. Zwei Kin-der des Mieters im Babyalter haben in der Folgezeit sehr häufig Atemwegsinfekte. Nach et-wa vier Jahren erkranken sie unheilbar an Asthma. Daraufhin zieht der Mieter aus und ver-langt Schmerzensgeld sowie eine lebenslängliche Rente für seine Kinder.