Teppichboden beim Auszug

Beim Auszug muss der Teppich mit einem “handelsüblichen Staubsauger” gereinigt werden. Ein Teppichboden darf während der Mietzeit im gewöhlichen Maß abgenutzt werden. Ein Einbehalten der Kaution wegen Nichtreinigung oder übermäßiger Strapazierung des Teppichs ist nicht rechtens.

Gericht: LG Görlitz

Aktenzeichen: Az. 2 S 4/00

 

Quelle: http://suche-urteile.de/