Unwirksame Schönheitsreparaturklausel wirkt sich nicht auf nachträglich getroffen.Endrenovierung aus

Unwirksame Schönheitsreparaturklausel im Formularmietvertrag wirkt sich nicht auf nachträglich getroffene Endrenovierungsvereinbarung aus

Eine im Wohnungsübergabeprotokoll vereinbarte Endrenovierungsklausel ist nicht deshalb unwirksam, weil der Mietvertrag eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel enthält. Soweit aus dem Zusammentreffen einer Individualvereinbarung und einer Formularklausel eine unangemessene Benachteiligung des Mieters folgt, führt das nur zur Unwirksamkeit der Formularklausel (BGH 14.01.2009, VIII ZR 71/08). Zur zitierten Website…

Quelle: http://brinkmann-dewert.de/