Vermieter kann für Untermieterlaubnis Zuschlag in Höhe von 5 bis 30 Euro pro Untermieter und Monat verlangen

LANDGERICHT BERLIN

Vermieter kann für Untermieterlaubnis Zuschlag in Höhe von 5 bis 30 Euro pro Untermieter und Monat verlangen
[15.03.2019] Der Vermieter einer Wohnung kann für seine Erlaubnis zur Untervermietung einzelfallabhängig einen Zuschlag in Höhe von 5 bis 30 Euro pro Untermieter und Monat für den erhöhten Aufwand und die erhöhten Sachrisiken …

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