Vermieter muss Heizöl-Markt nicht beobachten

 

München (rpo). Die Heizölpreise erreichen immer neue Rekordstände. Kein Wunder, dass Mieter verlangen, dass der Vermieter den Rohstoff möglichst günstig einkauft. Dazu sind Vermieter auch verpflichtet. Allerdings müssen sie keine ausufernden Marktbeobachtungen betreiben.Mieter haben zu ihrer Forderung allen Anlass, wenn sie erhebliche Nachzahlungen bei der nächsten Jahresabrechnung vermeiden wollen. Nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist der Eigentümer einer vermieteten Immobilie auch verpflichtet, beim Heizöl-Kauf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis im Blick zu haben, wie der bayerische Haus- und Grundbesitzerverband in seiner Mitgliederzeitschrift (Septemberausgabe) erläutert.

 

Das sei mit der Mietrechtsreform im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), Paragraf 556, festgeschrieben worden. Für den Vermieter bedeutet das: er muss unter mehreren gleichwertigen Angeboten ein möglichst kostengünstiges auswählen. Die Verpflichtung gehe aber nicht so weit, dass der Eigentümer auch die Entwicklung der Heizölpreise am Markt beobachten müsse, betont der Verband und verweist auf einen Beschluss des Landgerichts München I.

LG München 15 S 22670/02

Quelle: RPR Online