Vermieter nicht gefragt – Hundehaltung in der Mietwohnung

 

Da andere Mieter auch Hunde hielten, schaffte sich ein Mieter ohne Zustimmung des Vermieters einfach einen Mischlingshund an. Nun musste er den Hund wieder abgeben. Der Vermieter ist frei in seiner Entscheidung, ob er eine Hundehaltung in einer Mietwohnung gestatten will oder nicht, so das LG Köln.

 

Der Sachverhalt

 

In § 25 Ziffer 1 des Mietvertrages war geregelt, dass das Halten von Kleintieren (z.B. Ziervögel und Zierfische u.a.) ohne Erlaubnis des Vermieters (im haushaltsüblichen Umfang) zulässig ist. In § 25 Ziffer 2 heißt es:

 

„Die Haltung eines sonstigen Haustieres, insbesondere einer Katze oder eines Hundes ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters zulässig. Sie wird nur für den Einzelfall erteilt und kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Mitmieter in ihren Rechten aus dem Mietverhältnis beeinträchtigt werden.“