Verspätete Nebenkostenabrechnung gezahlt – selber schuld!

Eine Rückforderung ist bei Zahlung auf eine verspätet i. S. d. § 556 Abs. 3 BGB geltend gemachte Nebenkostenforderung ausgeschlossen.
LG Hagen 6.4.2005, Az: 10 S 8/05
Quelle: www.ml-fachinstitut.de