Vorsicht vor vertragswidriger Verfügung über Mietkaution

1. Die vertragswidrige Verfügung des Vermieters über die ihm von seinem Mieter zur Bankanlage anvertraute Mietkaution erfüllt den strafrechtlichen Tatbestand der Untreue gemäß § 266 StGB.
2. Die Staatsanwaltschaft ist zur Anklageerhebung verpflichtet.

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.03.2007 – 1 Ws 47/07