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Es ist rechtswirksam nicht möglich über eine Hausordnung zu regeln, dass das Trocknen der Wäsche in der Wohnung untersagt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor.
LG Düsseldorf (Landgericht Düsseldorf), Beschluss vom 18.04.2008 – 21 T 38/08