Wartung von Gasthermen

Tritt an einer Gastherme ein Defekt auf, so kann der Vermieter die Pflicht haben, diesen auch dann zu beseitigen, wenn der Mieter vertraglich zur jährlichen Wartung des Boilers verpflichtet ist. Das hat das AG Düsseldorf entschieden (Beschluss vom 22.01.2009, Az. 32 C 12149/08). Der Vermieter sei jedenfalls dann dafür verantwortlich, die Wohnung in einem beheizbaren Zustand zu erhalten, wenn der Mieter zwar zur Wartung und Reinigung verpflichtet sei, aber noch kein ganzes Jahr in der Wohnung lebe.

 

Quelle: recht-einfach-erklaert.de