Wasserzähler: Der Einbau von Wohnungswasserzählern berechtigt den Vermieter zu einer Mieterhöhung.

Gesetzlich vorgeschrieben ist das Vorhandensein von Wasseruhren nur in Neubauwohnungen. In älteren Gebäuden musste in Hamburg die Nachrüstung bis zum 1.9.2004 erfolgen. Der Einbau von Wohnungswasserzählern berechtigt den Vermieter zu einer Mieterhöhung. – Ist die neue Wasseruhr im Bad so ungünstig angebracht, dass durch vorstehende Teile Verletzungsgefahr besteht und dass großgewachsene Menschen sich schräg aufs WC setzen müssen, so kann der Mieter vom Vermieter eine weniger störende Anbringung verlangen

(AG Hamburg 40a C 486/98, Urteil vom 17.3.1999).