Wer fünfmal durch Zahlung „anerkannt“ hat, hat anerkannt

Will ein Vermieter die bisher mit einem Mieter vereinbarte Bruttokaltmiete auf eine Nettokaltmiete umstellen, so kann dies auch durch eine stillschweigende Vereinbarung geschehen. Voraussetzung dafür ist, dass dies dem Mieter aufgrund besonderer Umstände „erkennbar“ ist.