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Da ein Wespennest unterm Dach eines Mietshauses eine erhebliche Gefahr darstellt, darf der Mieter sofort und ohne Rücksprache mit dem Vermieter die Feuerwehr rufen. Die Kosten für den Einsatz muss der Vermieter übernehmen.
Gericht: Amtsgericht Meppen
Aktenzeichen: Az. 8 C 92/03
Quelle: http://suche-urteile.de/