Maximilianstr. 16
53111 Bonn
Telefonzeiten:
Mo. - Do.: 9-12 u. 14-16 Uhr
Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do (Kernzeit).: 9-16
Fr.: von 9-15 Uhr
Ein Verwalter genügt seiner Pflicht, wenn er zur Einberufung einer Eigentümerversammlung nachweislich Einladungen an alle Eigentümer absendet. Das bestätigte das Amtsgericht Aachen in einem Urteil. Im Oktober 2008 hatte ein Hausverwalter eine Eigentümerversammlung abgehalten. Gegenstand dieser Versammlung war u. a. die Abberufung des Verwalters und Kündigung des Verwaltervertrags.