Alle Verwalter-Bewerber einladen?

Es verstößt nicht gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn bei Vorlage von Bewerbungsunterlagen mehrerer Verwalter nach Prüfung der Unterlagen lediglich die als geeignet erscheinenden zur Vorstellung in der Eigentümerversammlung eingeladen werden und dort einer der (geeigneten) Bewerber zum Verwalter gewählt bzw. bestellt wird.
OLG Düsseldorf, 14.9.2001 – Az: 3 Wx 202/01

Quelle: http://www.anwaltonline.com