Anschaffung von Fachliteratur durch den Verwalter für den Verwaltungsbeirat auf Kosten der WEG entspricht ordnungsgeäßer Verwaltung

Das Bayerische Oberlandesgericht hat mit Beschluss vom 30.06.1993 – 2 Z 76/82, BWE 1983 123,124 – entschieden, dass es ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, wenn Fachliteratur von der WEG-Verwaltung für den Verwaltungsbeirat angeschafft worden ist. Das Gericht führt auch aus, dass jeder Verwaltungsbeirat Anspruch auf Bereitstellung von Einführungsliteratur hat, da von keinem Miteigentümer grundsätzlich verlangt werden kann, das Beiratsamt zu übernehmen, ohne sich durch Fachliteratur informieren zu können. So auch Drasdo „Der Verwaltungsbeirat“ (S.64;Merle-Behrmann, § 29 RZ 115).

 

Ingo Dittmann