Belegung einer Eigentumswohnung – 10 qm pro Nase müssen es schon sein!

In einer 100 qm großen Eigentumswohnung mit 5 Räumen dürfen nicht mehr als 10 Personen – also zwei je Raum – untergebracht werden. Darüber hinaus müssen mindestens 10 Quadratmeter Wohnfläche für jede mindestens sechs Jahre alte Person und 6 Quadratmeter für jüngere Personen zur Verfügung stehen. 
Werden diese Werte nicht eingehalten, können die anderen Eigentümer auf Unterlassung klagen, da ein solcher Wohngebrauch nicht im Rahmen des üblichen liegt. 
BayObLG, Urteil vom 09.02.1994, Az.: 2Z BR 7/94
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