Beschluss über Änderung Verteilerschlüsel auf Personenzahl wegen Unbestimmtheit nichtig!

Beispiel: Mangelhafter Beschluss
„Die Eigentümer beschließen, dass die Kaltwasserkosten ab dem 1.1.2018 nach Personen/Monaten, die Wartungskosten und die Kosten der Hausreinigung nach tatsächlich genutzter Fläche (qm) verteilt werden sollen.“

Die Beschlussfassung ist mangels inhaltlicher Bestimmtheit nichtig.
In Ansehung des personenbasierten Verteilerschlüssels ist schon unklar, in welchem Verhältnis die Personen(-zahl?) zur Zeitangabe stehen soll. Unklar ist zudem, wer als „Person“ zu rechnen sein soll und wer dies festlegt bzw. ermittelt (vgl. AG Dortmund, Urteil v. 10.12.2015, 514 C 108/14).
Inhaltlich unklar sind ferner Begriffe wie „Wartungskosten“ oder
„Müllbeseitigungskosten“ (vgl. LG Frankfurt, Urteil v. 14.4.2015, 2-09 S 5/14; LG München I, Urteil v. 23.6.2014, 1 S 13821/13).
Was die Verteilung von Kosten nach einem qm-Schlüssel anbetrifft, ist voll- kommen unklar, was tatsächlich genutzte Flächen sein sollen und wer dies feststellt (vgl. LG Frankfurt/Oder, Urteil v. 21.11.2016, 16 S 85/16).

Quelle; Ra. Fritsch