Beschluss über Genehmigung der Jahresabrechnung umfasst die Entlastung des Verwalters

Sofern keine widersprechende Anhaltspunkte vorhanden sind, so umfasst der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung durch die Eigentümergemeinschaft auch stillschweigend die Entlastung des Verwalters. Im entschiedenen Fall war weder in der Tagesordnung noch im Protokoll ausdrücklich von einer Entlastung des Verwalters die Rede, lediglich von der Beschlussfassung über die Jahresabrechnung. In der vorbehaltlose Genehmigung der Jahresabrechnung sah das Gericht auch eine stillschweigende Entlastung des Verwalters in Bezug auf die der Abrechnung zugrunde liegenden Zahlungsvorgänge
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9.11.2001, Az.: 3 Wx 13/01).