Beschluss über Verwalter-Entlastung entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft über die Entlastung des Verwalters widerspricht – im Gegensatz zum Beschluss des BayObLG v. 19.2.2002 – 2 Z BR 104/02 – nicht grundsätzlich der ordnungsgemäßen Verwaltung. Nach Auffassung des BGH gilt etwas anders nur, wenn erkennbar Ansprüche gegen den Verwalter in Betracht kommen, auf die üblicherweise nicht verzichtet wird.

BGH, Beschl. v. 17.7.2003 – V ZB 11/03