Beschlussanfechtung


LG München I v. 06.02.2008 – 1 T 22613107, NZM 2008, 410 = ZWE 2008, 307
Eine vorsorgliche Beschlussanfechtung sämtlicher Beschlüsse einer Eigentümerversammlung bei nicht rechtzeitiger Übersendung des Protokolls führt nach neuem WEG-Recht regelmäßig nicht mehr zu einer kostenmäßigen Privilegierung des Klägers, weil dieser durch Einsichtnahme in die Beschlusssammlung Kenntnis von den gefassten Beschlüssen erlangen kann.

Quelle: FRIES Rechtsanwälte Partnerschaft – www.friesrae.de