Maximilianstr. 16
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Fr.: von 9-12 Uhr
Bürozeiten:
Mo. - Do (Kernzeit).: 9-16
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Ein Beschluss, der von einer WEGem per Telefonkonferenz gefasst wurde,
entfaltet keine Rechtswirkung. Gemäß § 23 WEG sind Beschlüsse grundsätzlich
in einer Versammlung zu fassen; das Gesetz sieht eine Telefonkonferenz nicht
vor. Eine schriftliche Zustimmung aller Eigentümer sei vorliegend ebenfalls
nicht erfolgt. AG Königstein/Ts, Beschluss vom 16. November 2007, 27 C 955/07, NZM 2008, 171
Quelle: www.riecke–hamburg.de