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BGH: Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Anbringung einer Satellitenantenne
Miteigentümer müssen Parabolantenne dulden – Eigentümergemeinschaft bestimmt Ort für Anbringung der Satellitenschüssel
Der Inhaber einer Eigentumswohnung hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, sich per Satellitenfernsehen zu informieren. Den Ort für das Anbringen der Parabolantenne bestimmt allerdings die Wohnungseigentümergemeinschaft. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.